Anmeldungen für den Faschingsumzug am 31.01.2027 sind ab Oktober 2026 möglich
Aufstellung: ab 12:00 Uhr
Umzugsbeginn: 13:30 Uhr
Straßensperre der Hörbranzer Straße, Alberlochstraße und Landstraße von 12:15 Uhr bis 17:00 Uhr –> siehe Übersichtsplan
Parkmöglichkeiten sind begrenzt und kostenpflichtig am Bahnhof Lochau-Hörbranz und beim Strandbad Lochau vorhanden.
Kostenfreie Parkplätze sind für Faschingsgruppen im Innenhof des Salvatorkolleg Lochau-Hörbranz – Hörbranzer Straße 107 (bis 20 Uhr – nicht über Nacht!) vorhanden.
Es wird eine Anreise mit der Bahn empfohlen. Busverbindungen werden in der Zeit der Straßensperre großräumig umgeleitet. Informationen dazu unter www.vmobil.at
Umzugsordnung Lochau
1) Nur Gruppen mit einer schriftlichen Zusage und Startnummernzuteilung vom Umzugsorganisationsteam Lochau haben die Berechtigung am Umzug teilzunehmen. Die Online-Anmeldung stellt keine schriftlichen Zusage dar.
2) Jede Faschingsgruppe nimmt auf eigenes Risiko teil. Es besteht keinerlei Versicherung des veranstaltenden Vereines für Schäden an Personen und sonstigen Sachgütern. Für verursachte Schäden jeglicher Art sind die einzelnen Wagen, Fahrer bzw. Wagenverantwortlichen haftbar.
3) Minderjährige Personen dürfen nur in Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Begleitperson teilnehmen.
4) Während unseres Kinderfaschings bleibt der Alkohol in der Flasche und die gute Laune in der Luft. Unser Umzug bleibt kinderfreundlich also hebt die Stimmung, nicht das Glas. Zur Erinnerung während des Umzuges gilt Alkoholverbot für alle Teilnehmer.
5) Auf dem gesamten Umzugsgelände gilt Glasverbot!
6) Bitte entsorgt den Müll nicht in den angrenzenden Feldern sondern in bereitstehenden Müllcontainern.
7) Bitte verzichtet auf Konfettis !!!
8) Faschingswagen müssen den Bestimmungen des VVF entsprechen und mit dem offiziellen Narrenpickerl versehen sein.
9) Der Umzugswagen darf ausschließlich von einem Fahrer mit der entsprechenden Lenkerberechtigung gelenkt werden und unterliegt in
allen Punkten der StVO (0,00 Promille!!)
10) Die Zu- und Abfahrt der Faschingswagen hat nach den gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen (ohne Personen am Wagen und ohne Musik).
11) Bei laufendem Motor ist das Zu- und Absteigen vom Wagen verboten. Aufgänge müssen hochgeklappt und/ oder versperrt sein.
12) Die seitliche Sicherung des Wagens durch begleitende Personen muss während des Umzugs gewährleistet sein.
13) Nach dem Faschingsumzug müssen die Faschingswagen nach dem Abladen/Aussteigen unverzüglich weiterfahren. Das Abstellen der Wagen entlang der L1/Landstrasse Richtung Bregenz ist nicht erlaubt. Der Anweisung der Umzugsleitung und Polizei ist Folge zu leisten.
14) Die Sicherheit aller Umzugsteilnehmer und Zuschauer muss jederzeit gegeben sein. Es darf niemand verängstigt, genötigt oder verletzt werden.
15) Den Anweisungen der Sicherheitskräfte, Feuerwehr, Polizei, Umzugsleitung etc. ist bedingungslos Folge zu leisten.
16) Wir behalten uns vor, Verstöße jeglicher Art beim VVF zu melden. Mit Konsequenzen wie Entzug des Narrenpickerls und/oder Ausschluss bei nachfolgenden Umzügen muss gerechnet werden.
17) Bei Nichteinhaltung und Zuwiderhandeln der hier niedergeschriebenen Bestimmungen haftet der/die Obmann/-frau bzw. Fahrzeuglenker des jeweiligen Vereins/Faschingsgruppe.
Der Veranstalter entbindet sich jeglicher Haftung!
Für das Lochauer Faschingsgremium
Brigitte Praml-Sinz
Für Rückfragen: info@fasching-lochau.at
