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Infos für Faschingsgruppen

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Aufstellung: ab 12:00 Uhr
 
Umzugsbeginn: 13:30 Uhr

Strassensperre der Landstrasse und Hörbranzerstrasse ab 12:15 Uhr bis 17:00 Uhr --> siehe Übersichtsplan

Parkmöglichkeiten sind begrenzt und kostenpflichtig am Bahnhof und Strandbad Lochau vorhanden. Kostenfreie Parkplätze sind im Salvator Kolleg Lochau-Hörbranz vorhanden. Es wird eine Anreise mit der Bahn empfohlen. Busverbindungen werden in der Zeit der Strassensperre großräumig umgeleitet. Mehr infos unter www.vmobil.at

Umzugsordnung Lochau

1) Nur Gruppen mit einer schriftl. Zusage und Startnummernzuteilung vom Umzugsorganisationsteam Lochau haben die Berechtigung am Umzug teilzunehmen.

2) Jede Narrengruppe nimmt auf eigenes Risiko teil.

3) Minderjährige Personen dürfen nur in Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Begleitperson teilnehmen.

4) Auf dem gesamten Umzugsgelände gilt Glasverbot!

5) Bitte verzichtet auf Konfettis !!!

6) Faschingswagen müssen den Bestimmungen des VVF entsprechen und mit dem offiziellen Narrenpickerl versehen sein.

7) Die seitliche Sicherung des Wagens durch begleitende Personen  muss während des Umzugs gewährleistet sein.

8) Bei laufendem Motor ist das Zu- und Absteigen vom Wagen verboten. Aufgänge müssen hochgeklappt und/ oder versperrt sein.

9) Die Sicherheit aller Umzugsteilnehmer und Zuschauer muss jederzeit gegeben sein. Es darf niemand verängstigt, genötigt oder verletzt werden.

10) Den Anweisungen der Sicherheitskräfte, Feuerwehr, Polizei, Umzugsleitung etc. ist bedingungslos Folge zu leisten.

11) Wir behalten uns vor, Verstöße jeglicher Art beim VVF zu melden. Mit Konsequenzen wie Entzug des Narrenpickerls und/ oder Ausschluss bei nachfolgenden Umzügen muss gerechnet werden.

12) Nach dem diesjährigen Umzug müssen die Zugfahrzeuge nach dem Abladen /Aussteigen unverzüglich weiterfahren. Das Abstellen der Wagen entlang der L1 ist nicht erlaubt. Der Anweisung der Umzugsleitung und Polizei ist Folge zu leisten.

13) Bei Nichteinhaltung und Zuwiderhandeln der hier niedergeschriebenen Bestimmungen haftet der/ die Obmann/ -frau bzw. Fahrzeuglenker des jeweiligen Vereins/ Faschingsgruppe.

14) Bitte entsorgt den Müll nicht in den angrenzenden Feldern sondern in bereitstehenden Müllcontainern.

Der Veranstalter entbindet sich jeglicher Haftung!

Für das Lochauer Faschingsgremium

Brigitte Praml-Sinz


Für Rückfragen: info@fasching-lochau.at